Nein, die deutsche Polizei kann WhatsApp nicht hacken
Strafverfolger bekommen mehr Rechte, zumindest im digitalen Umfeld. Der Bundesrat hat Anfang Juli 2017 die Einsatzbereiche für die Quellen-TKÜ, den sogenannten Staatstrojaner, gelockert. Das hat im Gegenzug eine Reihe von übertrieben oder schlicht falschen Meldungen generiert – u.a. geistert die Meldung durchs Web, wonach die Polizei die Verschlüsselung von Messengern wie Signal oder WhatsApp aufbrechen kann.
Das ist, gelinde gesagt, übertrieben.
„Leider führt das limitierte technische Wissen einiger Gesetzgeber und Politiker zu Pressemeldungen und Statements, die schlicht lächerlich sind“, sagt Tom Van de Wiele, Security-Consultant bei F-Secure. „Die Aussagen führen dazu, dass die Öffentlichkeit davon ausgeht, dass nur Kriminelle Verschlüsselung nutzen. Dabei wird gerne übersehen, dass Verschlüsselung auch für Banken, das Militär oder zur Sicherung unserer Kommunikation essentiell ist.“
Nehmen wir an, das BKA würde die Verschlüsselung eines Dienstes knacken, was hält Kriminelle davon ab, zu einem Kommunikationssystem zu wechseln? Wikipedia allein kennt 30 verschiedene Dienste mit einer End-zu-End-Verschlüsselung. Die Behörde müsste für jeden Messenger einzelne Hintertüren finden, ausnutzen und dabei sicherstellen, dass diese auch im rechtlichen Rahmen abläuft. Das dürfte sowohl Budget wie auch Know How der deutschen Strafverfolgung übersteigen. „Die Architektur der meisten sicheren Messenger und wie sie verteilt werden verhindert, dass eine Behörde einfach eine modifizierte Version in Umlauf bringen kann“, so Tom Van de Wiele. „Auch kann die End-zu-End-Verschlüsselung nicht einfach aufgebrochen werden. Daher kommen die Rufe nach Hintertüren in Applikationen und der Verschlüsselung.“
Abfangen an der Quelle
Der Staatstrojaner arbeitet anders. Es handelt sich dabei (wahrscheinlich) um mehre Programme, die auf jeweils unterschiedliche Einsatzzwecke und Betriebssysteme zugeschnitten sind. Dabei kann es sich um selbst entwickelte Programme handeln, die im Rahmen der Quellen-TKÜ geschrieben werden. Ebenso wahrscheinlich ist, dass Behörden fertige Tools wie FinFisher der Firma Gamma“ einkaufen. Über diese Firma und deren Software hat das Magazin The Verge eine sehr lesenswerte Reportage geschrieben, auch die Macher von Netzpolitik beschäftigen sich immer wieder mit der Software.
Dieser Ansatz umgeht die Verschlüsselungsproblematik komplett. Einmal auf dem Zielsystem installiert – etwa einem Handy oder PC – können sie den kompletten Datenverkehr mitlesen bevor er verschlüsselt wird. Außerdem hat das Programm Zugriff auf Kontakte, E-Mails, Fotos und Videos oder die Standortdaten. Sogar das Mikrofon lässt sich aktivieren um Geräte in Wanzen zu verwandeln. „Wer das Telefon kontrolliert, der kontrolliert was empfangen und gesendet wird“, so Tom Van de Wiele.
Das klingt nicht nur wie ein klassischer Trojaner, für einen normalen Beobachter verhalten sich staatliche Überwachungsprogramme wie Malware von Kriminellen. Auch die Infektionswege ähneln sich. Denn irgendwie muss die Schnüffelsoftware auf die Endgeräte gelangen. Auf PCs kann dies etwa durch Mitarbeiter der Behörde erfolgen, parallel zur Verwanzung einer Wohnung im Rahmen des großen Lauschangriffs. Für mobile Geräte ist das etwas schwieriger, da diese selten allein gelassen werden. Hier helfen Ansätze der Cyberkriminellen – mit Tricks wie Phishing oder dem gezielten Zusenden von bösartigen Links lassen sich auch mobile Geräte infizieren.
Wie so eine Attacke funktioniert zeigen die 2015 geleakten Daten der italienischen Firma Hacking Team. Diese hatte sich auf Programme spezialisiert, die wie der Bundestrojaner arbeiten. Die Macher konnten Android ebenso wie iOS übernehmen – letzteres auch ohne installierten Jailbreak. Es liegt nahe, dass andere Firmen ebenfalls an Lösungen mit diesem Kaliber arbeiten. In die Karten sehen kann man den Firmen nicht.
Moralische Zwickmühle
Je häufiger Behörden einen Quellen-TKÜ einsetzen, desto mehr stolpern sie in eine Zwickmühle. Denn damit ein PC oder ein mobiles Gerät erfolgreich und zuverlässig infiziert werden kann, benötigt man idealerweise Zero-Day-Schwachstellen gegen die es keinen Patch gibt.
Entdeckt eine Behörde eine solche Schwachstelle, steht sie vor der Wahl: Geheimhalten und selbst nutzen oder den Hersteller kontaktieren und alle Nutzer schützen?
Wie schnell ein Horten der Lücken nach hinten losgeht, konnten wir in diesem Jahr bereits zweimal sehen: Sowohl die WannaCry-Ransomware wie auch NotPetya nutzten Angriffsprogramme, die auf den Zero-Day-Fundus der NSA zurückgehen. Diese waren Anfang des Jahres publik geworden und wurden öffentlich im Internet verbreitet.
F-Secure kennt keine Ausnahme
„Jede verdächtige Aktivität als Resultat von Malware wird von unseren Produkten gleich behandelt – es gibt keine Ausnahmen bei der Quelle“, sagt Tom Van de Wiele. Ein staatlicher Trojaner unterscheidet sich nicht von einem kriminellen Schädling. Tom Van de Wiele weiter: „Es gibt Unterschiede bei der Qualität, aber in einer Welt, in der Malware-Teile gekauft, verkauft und wiederverwendet werden ist eine genaue Zuordnung schwierig. Es gibt Ausnahmen, etwa Stuxnet, aber diese sind wirklich selten.“
Artikelbild: “Bundestrojaner im Profil ” von Martin aka Maha, CC BY-SA 2.0
Kategorien